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Vereinbaren Sie einfach einen Gesprächstermin mit dem / der zuständigen Pfarrer / in.
Keine Sorge es gibt weder eine »Glaubensprüfung« noch müssen Sie sich rechtfertigen, warum Sie evtl. früher aus der Kirche ausgetreten sind. Sie werden Ihre Gründe gehabt haben, und wenn Sie mögen, können wir darüber sprechen. Wir verabreden ein Treffen, wozu Sie bitte (soweit vorhanden) Urkunden über Taufe, Konfirmation und Kirchenaustritt mitbringen. Ihr Antrag wird in der nächsten Presbyteriumssitzung genehmigt. An einem Sonntag werden Sie in die Kirche aufgenommen - in der Regel im oder vor dem Gottesdienst. Presbyter/innen sind als Zeugen anwesend. Sie dürfen auch gern Freunde oder Angehörige »als Verstärkung« mitbringen. Dabei - werden Ihnen die kirchlichen Rechte zuerkannt: aktives/passives Wahlrecht, Patenamt, kirchliche Trauung und Bestattung... - erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihre Kirchenmitgliedschaft - werden Sie zur Teilnahme am Leben der Gemeinde eingeladen, denn: Wir können immer nur in Gestalt einer bestimmten Gemeinschaft vor Ort erfahren. Die bloße »Idee« von Kirche hilft uns nicht weiter.
Die Gemeinde teilt Ihre Kirchenmitgliedschaft dem Einwohnermeldeamt mit. Sie werden als »evangelisch« eingetragen.
Gut überlegen Wenn Sie vorhaben, von der katholischen oder einer anderen Kirche in die evangelische zu wechseln, sollten Sie sich diesen Schritt gut überlegen. Es geht nicht so schnell, sich in einer anderen Kirche »zu Hause« zu fühlen. In der Regel sollten Sie bereits gute Beziehungen zu der neuen Konfession haben, bevor Sie die alte verlassen. Die Gefahr ist sonst, dass Sie (religiös gesehen) heimatlos werden.
Wenn Sie sich sicher sind, dann... ...gehen Sie zum Amtsgericht. Erklären Sie Ihren Austritt aus Ihrer Kirche, und dann machen Sie oben weiter bei Kirchen-Eintritt / Übertritt.
Kosten entstehen nicht
...jedenfalls nicht für den Kircheneintritt. Als Mitglied der Kirche werden Sie - sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen müssen - kirchensteuerpflichtig. Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Lohnsteuer. So wird die Last gerecht je nach Finanzkraft auf die Mitglieder verteilt. Übrigens: Fast zwei Drittel aller Kirchenmitglieder sind von der Kirchensteuer befreit - aus sozialen Gründen. Fragen zur Kirchensteuer? Tel. 0800 - 3 54 72 43 - gebührenfrei! Fachleute antworten auf Ihre Fragen: Mo-Do 8-17 Uhr + Fr 8-12.30 Uhr
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